Effektiver Jahreszins
Mit effektiver Jahreszins werden die “tatsächlich” erzielten Zinsen einer Geldanlage bezeichnet. Der effektive Jahreszins berücksichtigt im Gegensatz zum Nominalzins zum Beispiel auch Gebühren. Die Angabe des effektiven Jahreszinses erfolgt in Prozent. Durch den effektiven Jahreszins lassen sich Angebote besser vergleichen. Ein Vergleich ohne Berücksichtigung weiterer Kosten kann zu einer falschen Wahl führen.
Einlagensicherungsfonds
Die Mitgliedschaft einer Bank im Einlagensicherungsfonds dient dem Anleger als Schutz seiner Gelder. Der Einlagensicherungsfonds übernimmt im Falle der Insolvenz einer Bank zumindest einen Teilschutz der Kundengelder. Geschützt werden durch den Einlagensicherungsfonds alle “Nichtbankeneinlagen”. Hierzu gehören unter anderem die Guthaben von Privatpersonen - beispielsweise Sicht-, Termin- und Spareinlagen. Eine Bank muss allerdings nicht Mitglied im Einlagensicherungsfonds sein! Online kann auf der Internetseite des Bankverbandes abgefragt werden, welche Banken Mitglied im Einlagensicherungsfonds sind. Zu beachten ist allerdings das zum Beispiel Sparkassen und Volksbanken eigene Einlagensicherungsfonds unterhalten und daher über diese Abfrage nicht zu finden sind.
Festgeld
Beim Festgeld handelt es sich um eine Termineinlage bei einer Bank. Diese verfügt über eine fest vereinbarte Laufzeit. Auch der Zinssatz kann für die Laufzeit fest vereinbart sein. Ist die Laufzeit des Festgeldes ausgelaufen wird es als Sichteinlage weitergeführt. Alternativ kann natürlich auch eine Verlängerung vereinbart werden.
Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragssteuer (KESt) ist eine “Form der Einkommenssteuer”. Sie fällt bei Erträgen aus Kapitalvermögen an und ist als Steuer-Vorauszahlung zu sehen. Nicht erhoben wird die Kapitalertragsteuer wenn ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorhanden ist. Im Veranlagungsverfahren werden die Zinserträge mit dem individuellem Steuersatz veranlagt und die gezahlte Kapitalertragssteuer wird als Vorauszahlung behandelt.
Nominalzins
Der vereinbarte Zins, mit dem die Geldanlage verzinst wird.
Sparerfreibetrag
Einkünfte aus Kapitalvermögen sind bis zur Höhe des Sparerfreibetrages steuerfrei. Ab 2007 beträgt dieser 750,- € für Ledige und 1.500,- € für Verheiratete.
Tagesgeld \ Tagesgeldkonto
Ein Tagesgeldkonto ist ein verzinstes Konto ohne Kündigungsfrist. Der Zinssatz ist variabel und kann vom Kreditinstitut täglich angepasst werden.
Termingeld
Als Termingeld oder auch Termineinlagen werden Geldanlagen bezeichnet, die über eine befristete Zeit laufen. Unterschieden wird in 2 Arten. Festgelder verfügen über ein feste Laufzeit. Kündigungsgelder hingegen verfügen über ein festgelegte Kündigungsfrist. Zumeist ist eine vorzeitige Verfügbarkeit von Termineinlagen zwar nicht vorgesehen, aber bei Bedarf besteht die Möglichkeit diese Termingelder zu beleihen oder aber die Bank stimmt einer vorzeitigen Verfügung gegen Zahlung von Vorschusszinsen zu.
Zinsabschlagsteuer
Von “Nichtfachleuten” verwendete Bezeichnung für Kapitalertragsteuer.
